Trennungsbegleitung in Wiesbaden
Trennung fair gestalten, Kinder schützen
Eine Trennung ist kein Ereignis, sondern eine Reihe von Entscheidungen über Monate. Wo die Kinder wohnen. Wie die Wochenenden aufgeteilt werden. Wer zum Elternabend geht. Wie über Geld gesprochen wird.
Solange zwischen den Eltern kein Gespräch mehr möglich ist, bleibt jede dieser Fragen offen — oder sie wird am Ende vom Gericht entschieden, auch wenn das ursprünglich niemand wollte.
Auf einen Blick
- Dauer
- 90 Minuten zu zweit, 60 Minuten einzeln
- Kosten
- 150 Euro bzw. 100 Euro, inklusive Umsatzsteuer
- Ort
- Abeggstr. 30, 65193 Wiesbaden
- Online
- Auch per Videokonferenz möglich, deutschlandweit
Beratung, Mediation, Gericht
Vor Gericht wird entschieden. Ein Beschluss legt fest, wo ein Kind lebt und wie der Umgang aussieht. Er bindet beide Seiten, auch wenn nur eine ihn wollte. Was er nicht regelt: wie Sie danach miteinander umgehen.
In der Mediation wird verhandelt. Zwei Seiten erarbeiten eine Vereinbarung zu konkreten Punkten — Ferien, Wochenenden, Kosten. Das setzt voraus, dass beide verhandeln können und wollen. Kurz nach einer Trennung ist das oft noch nicht der Fall.
In der Beratung wird geklärt. Wir sehen uns an, woran die Gespräche zwischen Ihnen scheitern, bevor es um einzelne Regelungen geht. Manchmal ist das die Vorstufe zu einer Vereinbarung. Manchmal erübrigt sie sich, weil die Absprachen sich von selbst finden, sobald der Ton stimmt.
Die drei Wege schließen sich nicht aus. Eine Beratung ist auch dann möglich, wenn bereits ein Verfahren läuft. Sie ersetzt es nicht und greift ihm nicht vor.
Was ich nicht tue: Sie rechtlich beraten oder vertreten. Eine rechtliche Vertretung ersetze ich nicht. Worum in einem Verfahren tatsächlich gestritten wird, kann ich Ihnen einordnen.
Wann das hilft
- Sie haben sich zur Trennung entschieden und wissen nicht, wie Sie es Ihren Kindern sagen sollen.
- Jedes Gespräch über Absprachen endet im Streit, obwohl Sie beide dasselbe wollen.
- Ihr Kind gerät zwischen die Fronten und fängt an, sich zu entscheiden.
- Es läuft ein familiengerichtliches Verfahren und Sie möchten verstehen, was dort tatsächlich verhandelt wird.
- Die Trennung liegt Jahre zurück, aber die Verständigung als Eltern funktioniert bis heute nicht.
Wie wir arbeiten
-
Telefonat
Bis zu 15 Minuten, kostenlos. Sie sagen mir in groben Zügen, worum es geht und wie weit die Trennung ist. Ich sage Ihnen, ob und wie ich weiterhelfen kann.
-
Erstes Gespräch
Zu zweit oder einzeln, je nachdem, was gerade möglich ist. Wir klären, worum es tatsächlich geht — das ist selten das, worüber zuletzt gestritten wurde.
-
Weitere Termine
Wir arbeiten an dem, was den Streit zwischen Ihnen aufrechterhält, und gleichzeitig an konkreten Regelungen für den Alltag.
-
Absprachen
Das Ziel sind Vereinbarungen, die auch dann halten, wenn einer von Ihnen gerade schlechte Laune hat.
Häufige Fragen
Ja. Viele Trennungsprozesse beginnen damit, dass einer nicht mehr weiterweiß und der andere findet, es sei halb so wild. In Einzelgesprächen lässt sich klären, was Sie selbst wollen und was Sie selbst verändern können. Das verändert häufig auch die Dynamik zu zweit.
Einzelgespräche kosten 100 Euro für 60 Minuten, Gespräche zu zweit oder mit der Familie 150 Euro für 90 Minuten, jeweils inklusive Umsatzsteuer. Die Kosten tragen Sie selbst. Trennungsbegleitung ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Das lässt sich vorher nicht seriös sagen. Manche Paare kommen drei- oder viermal, um eine bestimmte Frage zu klären. Bei festgefahrenen Konflikten dauert es länger. Nach dem ersten Gespräch können Sie es besser einschätzen als vorher.
Ja. Ein Gericht entscheidet über Regelungen — wo Ihr Kind lebt, wie der Umgang aussieht, wer worüber mitentscheidet. Wie Sie als Eltern künftig miteinander sprechen, entscheidet es nicht. Was dort ungeklärt bleibt, besteht nach dem Beschluss weiter.
Eine Einschränkung gibt es: Wenn ich in Ihrem Verfahren als Verfahrensbeiständin bestellt bin oder war oder ein Gutachten erstellt habe, kann ich Sie nicht beraten. Als Verfahrensbeiständin vertrete ich die Interessen Ihres Kindes, unabhängig von beiden Eltern; ein Gutachten erstelle ich für das Gericht, ebenfalls unabhängig von beiden Seiten. Beides lässt sich mit einer Beratung der Eltern nicht vereinbaren. Umgekehrt übernehme ich weder eine Verfahrensbeistandschaft noch ein Gutachten in einer Familie, die ich zuvor beraten habe. Sollte das bei Ihnen zutreffen, sage ich Ihnen das im Vorgespräch und nenne Ihnen Kolleginnen und Kollegen, an die Sie sich wenden können.
Dass Sie diese Frage stellen, ist schon die halbe Antwort — sie zeigt, dass Sie beide an Ihr Kind denken. Was im Einzelfall gut ist, hängt vom Alter ab und davon, wie viel Ihr Kind ohnehin schon mitbekommen hat. Das ist meistens mehr, als Eltern annehmen.